Digitalisierungsförderungen
Möchten Sie Ihre Prozesse digitalisieren, moderne IT-Systeme einführen, Ihre IT-Sicherheit nachhaltig stärken oder eine innovative IT-Idee in die Tat umsetzen? Dann lohnt sich ein Blick auf passende Fördermöglichkeiten.
Für viele IT- und Digitalisierungsprojekte stehen attraktive Fördermittel zur Verfügung. Diese sind abhängig von Standort, Unternehmensgröße und Projektinhalten. So können Sie Ihre Investitionskosten deutlich reduzieren und den Projekterfolg steigern.
Wichtig zu wissen: Die meisten Förderprogramme gelten für KMUs und müssen vor Projektbeginn beantragt werden. Sprechen Sie uns daher gerne frühzeitig an und sichern Sie sich die bestmögliche Unterstützung für Ihr Vorhaben.
Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie Plus
Wer ist Antragsberechtigt?
Mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Ba-Wü sowie Angehörige der freien Berufe. Ihr Unternehmen hat höchstens 500 Beschäftigte und keine öffentliche Stelle ist zu 20% oder mehr beteiligt.
Was wird gefördert?
Einführung neuer, digitaler Systeme/Prozesse/Verbesserung der IT-Sicherheit und KI-Anwendungen, sowie damit einhergehende Weiterbildungen und Hardware-Anschaffungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Projektart und Unternehmensgröße gibt es eine Digitalisierungsprämie oder zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss und tilgungsfreier Anlaufzeit. Die Prämie beträgt maximal 3.000 Euro bei 30% Förderquote.
Bayern
Digitalbonus-Bayern
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Die Maßnahme muss der Betriebsstätte in Bayern zugute kommen.
Was wird gefördert?
1. Digitalisierungsprojekte wie die Einführung/Verbesserung/Migration von IT-Systemen oder Anwendungen.
2. Projekte zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Wie hoch ist die Förderung?
Digitalbonus Standard: bis zu 7.500 Euro bei max. 50% Fördersatz.
Digitalbonus Plus: bis zu 30.000 Euro bei max. 50% Fördersatz für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt.
Transformation@Bayern
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz in Bayern, die ein Transformations- oder Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten. In Ausnahmefällen und standortabhängig auch große Unternehmen.
Was wird gefördert?
Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.
Wie hoch ist die Förderung?
Kleine Unternehmen je nach Standort 20-45% Zuschuss.
Mittlere Unternehmen je nach Standort 10-35% Zuschuss.
Mindestinvestitionsvolumen von mindestens 200.000 Euro.
Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (Big Digital)
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, einschließlich Handwerksbetriebe.
Was wird gefördert?
Digitalisierungsprojekte, Beratungen zu Digitalisierungspotenzialen, sowie Schulungen der Mitarbeitenden.
Wie hoch ist die Förderung?
Projekte ab einer Investitionssumme von 5.000 Euro.
Beratung: 50% bis zu 50.000 Euro Zuschuss.
Implementierung: 50% bis zu 250.000 Euro Zuschuss.
Schulung 50% bis zu 50.000 Euro Zuschuss.
Bremen
Digitalisierung und Arbeit 4.0
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz in Bremen.
Was wird gefördert?
Externe Beratungsdienstleistungen zu Digitalisierung und Arbeit in den Bereichen Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für die Industrie/ Big-Data/ Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle/ Digitale Prozessberatung und Prozessmanagement/ Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte.
Wie hoch ist die Förderung?
50% der Beratungskosten bis maximal 5.000 Euro.
Hessen
Distr@l: Digitalisierung stärken - Transfer leben
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz in Hessen
Was wird gefördert?
Die Förderung wird in vier seperate Bereiche unterteilt: (1) Machbarkeitsstudien, (2) digitale Produkt- und Prozessinnovation, (3) Wachstum im digitalen Kontext, (4)digitale Wissens- und Transferprojekte.
Wie hoch ist die Förderung?
(1) Machbarkeitsstudien: bis zu 100.000 Euro bei 50% Fördersatz.
(2) Digitale Produkt- und Prozessinnovation: bis zu 500.000 bei ca. 25-50% Fördersatz (variiert je nach Innovationsgehalt und Unternehmensgröße)
(3) Wachstum im digitalen Konzext: bis maximal 160.000 Euro Förderung.
(4) Wissen- und Technologietransfer: Projektabhängige Förderhöhe bis ca. 300.000 Euro Förderung.
Mecklenburg-vorpommen
Digitalisierungsförderung MV
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten und Sitz oder Produktionsstätte in MV (Handwerk, verarbeitendes Gewerbe, Tourismus und Bau)
Was wird gefördert?
Einführung von Digitalisierungssoftware/Prozessen, Digitalisierung von Marketing oder Erstellung einer nicht-standard Website.
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 50.000 Euro Zuschuss bei 50% Förderquote. Das Projekt muss mindestens 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben ausweisen. Das Verfahren ist zweistufig: zu Beginn wird eine Projektskizze eingereicht. Nach der Bewilligung erfolgt der formale Antrag.
Nordrhein-Westfahlen
Mittelstand Innovation & Digitalisierung (MID-Gutschein)
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen und KMU mit Sitz in NRW
Was wird gefördert?
Digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mind. eine der folgenden Technologien einsetzen: KI, Algorithmen des maschinellen Lernens, Data-Mining-Verfahren, Echtzeit- oder Hochgeschwindigkeitsverarbeitung. AR/VR-Technologien. Das Produkt muss eine realistische Marktverwertung erwarten lassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 15.000 Euro bei 50% Fördersatz.
Mittelstand Innovation & Digitale Sicherheit (MID-Gutschein)
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen und KMU mit Sitz in NRW
Was wird gefördert?
1. Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen)
2. Faktor Mensch: nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit)
3. Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und den Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung)
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 15.000 Euro bei 50% Fördersatz.
Rheinland-Pfalz
Implementierung Betrieblicher Innovationen (IbI-EFRE)
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz in Rheinland-Pfalz, einschließlich Beherbergungsbetriebe.
Was wird gefördert?
Investitionen in Digitalisierung der Produktion oder Geschäftsmodelle, wesentliche technologische Veränderungen der Produktion, Umsetzung wesentlicher Innovationen/Produkte. Ein/e Sachverständiger/in muss beurteilen, ob die beantragten Investitionen dafür geeignet sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Kleine Unternehmen bis zu 20% bei einer Mindestinvestition von 250.000 Euro. Mittlere Unternehmen bis zu 10% bei einer Mindestinvestition von 500.000 Euro. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 5 Mio. Euro.
Saarland
Digitalinvest KMU
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Was wird gefördert?
Investitionen in Hard- und Software sowie die Weiterbildung der Mitarbeitenden.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Unternehmensgröße zwischen 30-50% Zuschuss bis maximal 20.000 Euro.
Sachsen
Digitalisierungszuschuss EFRE
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleinstunternehmen und KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, sowie Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Planung, Konzeptionierung, Realisierung, Anschaffungen der Hardware, Schulungen und Einführung.
Wie hoch ist die Förderung?
Heranführungsprojekte: Bis zu 10.000 Euro bei 60% Fördersatz
Transformationsprojekte: Kleinst-/Kleine Unternehmen bis zu 60.000 Euro bei 50% Fördersatz, mittlere Unternehmen bis zu 100.000 Euro bei 35% Fördersatz (Bonus ist möglich, wenn das Unternehmen tarifgleiche Vergütung zahlt)
Sachsen-Anhalt
Digital Innovation
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Umsetzung der Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen, digitale Marketing- und Vertriebsstrategien, Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit. Es handelt sich um einen Wettbewerbsantrag mit vorausgehender Projektskizze.
Wie hoch ist die Förderung?
Zuschuss von 50% bis maximal 70.000 Euro Förderung.
Schleswig-Holstein
DKU
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in SH. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Arbeitsplätze und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Was wird gefördert?
Digitalisierungsmaßnahmen in Form von Beratung und Umsetzung in zwei Modulen.
Wie hoch ist die Förderung?
Beratung: maximal 40% von 20.000 Euro Förderung.
Umsetzung: maximal 40% von 200.000 Euron Förderung.
Thüringen
InnoInvest
Wer ist Antragsberechtigt?
KMU der gewerblichen Wirtschaft in Thüringen und der Veranstaltungswirtschaft sowie FreiberuflerInnen.
Was wird gefördert?
Investitionen in innovative materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen, wie neue Produktionsverfahren/Prozessinnovationen/Geschäftsmodelle oder Digitalisierungen, die als Innovation auf Unternehmensebene dienen.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Höhe der Ausgaben gestaffelt von 2.500-200.000 Euro Zuschuss.
Investitionssumme muss zwischen mind 5.000 Euro betragen.
Bundesweit
Plattform Privatheit
Wer ist Antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Kommunen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert?
Forschung an verantwortungsbewusstem Umgang mit digitalen Technologien (Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung unterstützen, Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten)
Wie hoch ist die Förderung?
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 40% als Zuschuss.
Entwicklung digitaler Technologien
Wer ist Antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
Was wird gefördert?
Verbundvorhaben, die vorwettbewerblich ausgerichtet sind, ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen. (KI-Entwicklung, digitale Produktion, Daten-Technologien, Quanten-computing, Digitalisierung der Wirtschaft, Digitale Nachhaltigkeit)
Wie hoch ist die Förderung?
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% als Zuschuss.
Mittelstand-Digital
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Start-ups.
Was wird gefördert?
Als Ersatz für die abgelaufene "go-digital"-Förderung, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im ganzen Bundesgebiet kompetente und kostenfreie Anlaufstellen zur Information, Sensibilisierung und Qualifikationen im Bereich Digitalisierung an.
INQA-Coaching
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und Mittelständische Unternehmen.
Was wird gefördert?
Beratungsleistungen zu fehlenden Fachkräften, veralteten Prozessen oder verzögerten Digitalisierung. Ein zertifizierter INQA-Coach begleitet Sie und Ihre Beschäftigten dabei.
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal 12 Coaching-Tage in einem Zeitraum von maximal 7 Monaten werden zu 80% gefördert. Maximal 11.580 Euro Förderung.
Förderung von Unternehmensberatung für KMU
Wer ist Antragsberechtigt?
Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Beratungen von zertifizierten BAFA-BeraterInnen in den Bereichen Prozesse Digitalisieren, Marketing modernisieren, Strategieentwicklung und weitere.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Standort 50-80% der Beratungskosten von maximal 1.750-2.800 Euro.
Weitere Möglichkeiten
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verantwortlicher Redakteur: Alexander Gerdes
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